Freitag, 9. März 2007

Vergütungspflicht für R-Gespräche - Thomas Schroeter, Hamburg

"R-Gespräche, aus amerikanischen Filmen bekannt, werden seit wenigen Jahren auch in Deutschland angeboten. Dabei wählt der Anrufer eine kostenfreie Rufnummer, und der Angerufene zahlt die Gebühren. Nach dem Abnehmen hört der Angerufene zunächst eine kostenfreie Ansage, die ihn über die Identität des Anrufers und die Kosten informiert. Wie kommt hier der Vertrag zustande, und wo liegen die rechtlichen Tücken eines solchen Vertrages? "

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